Die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung sind veröffentlicht und der Referentenentwurf liegt vor.
Die JAEG 2025 steigt auf 73.800 €, die Beitragsbemessungsgrenze (KV) auf 66.150 €.
Wie sich nun die weiteren Zahlen für Beitragsbemessungsgrenzen (KV und Rente), die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beiträge ändern, habe ich Ihnen hier berechnet.
Sie finden ebenso die neuen Höchstbeiträge in der GKV und dazu passend den neuen Arbeitgeberzuschuss 2025 für privat versicherte Arbeitnehmer.
Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes für die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 lässt sich die Steigerung des Arbeitgeberzuschusses berechnen.
Für privat Versicherte steigt der Höchstzuschuss in der privaten Krankenversicherung auf 449,27 € an (+27,51 €).
Warum es nicht der einzige Anstieg bleibt und es ab Januar 2025 noch mehr Zuschuss geben wird, das lesen Sie hier.
Im Entwurf steigt die Versicherungspflichtgrenze 2024 für die Krankenversicherung auf 69.300 € und bildet die neue Jahresarbeitentgeltgrenze 2024.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss 2024 für Privatversicherte erhöht sich damit auf 421,76 €.
Die Beitragsbemessungsgrenze KV 2024 erhöht sich auf 62.100 €.
Die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung sind veröffentlicht und der Referentenentwurf liegt vor.
Wie sich nun die Zahlen für Beitragsbemessungsgrenzen, die Jahresarbeitentgeltgrenze und die Beiträge ändern, habe ich Ihnen hier berechnet.
Sie finden ebenso die neuen Höchstbeiträge in der GKV und dazu passend den neuen Arbeitgeberzuschuss 2023 für privat versicherte Arbeitnehmer.