Hörgeräte nur teilweise erstattet weil “angemessene Versorgung” versichert, so geht das nicht, meint das AG München im Urteil 159 C 26871/10
Die Erstattung von Hörgeräten führt in der gesetzlichen wie privaten Krankenversicherung immer wieder zu Diskussionen und Streit zwischen dem Versicherten und der Krankenkasse (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV). Auch das Amtsgericht München hatte vor einiger Zeit so einen Fall zu entscheiden, in welchem es um die Erstattung von Kosten für ein Hörgerät ging. Zunächst sei erwähnt, dass es sich um ein Urteil eines Amtsgerichtes handelt und auch wenn dieses zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist, so hat es doch keine weitere…