Novitas BKK akzeptiert Abmahnung und gibt Verpflichtungserklärung ab
So ist das mit Aussagen wie “beste Angebote” oder anderen Übertreibungen. Diese sind im freien Wettbewerb nun einmal nur dann zulässig, wenn diese wahr und belegbar sind. Aus diesem Grund hat die “Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.” die Novitas Betriebskrankenkasse (BKK) abgemahnt. In der Abmahnung vom 13. 09. 2011 beanstandet die Wettbewerbszentrale die folgenden Behauptungen der NOVITAS BKK in Bezug auf den Test der Stiftung Warentest folgende Behauptungen zu verbreiten. “Beste Angebote beim großen Krankenkassentest, Novität BKK Maximum an…