Berufsunfähigkeit- Nachprüfung und Verweisung bei anderen Tätigkeiten- Grenzen der Versicherer
Liebe Leser, generell ist es einem Berufsunfähigkeitsversicherer durchaus möglich eine einmal bewilligte Rente wieder einzustellen oder zu kürzen, falls sich die Umstände ändern. Dieses meinte auch ein Berufsunfähigkeitsversicherer der am Landgericht Dortmund von seinem Versicherten vor den Kadi gezogen wurde- zu Recht wie sich nun herausstellte. Am 29. Mai 2008 entschied das Landgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 2 O 20/08 unter welchen Voraussetzungen die Rente einzustellen sei, diese waren hier jedoch nicht gegeben. Der Kläger bezog bereits eine Rente wegen…