Hallesche Krankenversicherung mit Klarstellungen in den AVB’s für Bestands- und Neukunden
Über die Jahre in denen eine private Krankenversicherung besteht, da verändert sich so einiges. So kann es durchaus passieren, der Versicherer hat bereist eine andere Leistungspraxis, als es in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben ist und dieses führt(e) zu höheren Leistungen. Im Rahmen von so genannten Klarstellungen kann das Unternehmen diese-gängige- Leistungspraxis nun in die Versicherungsbedingungen übernehmen, so es vom Treuhändler genehmigt und keine Mehrausgaben bedeutet. Daraus ergeben sich für die Neu- aber auch die Bestandsversicherten bessere bzw. klarere Aussagen in den…