AXA – Änderung der Beitragsrückerstattungen ab 2010
Vor einigen Tagen habe ich bereits über die Einstellung der Beitragsrückerstattung bei der Bayrischen Beamten Krankenkasse geschrieben. Auch bei anderen Gesellschaften stehen Veränderungen an. So ändert die Axa in den eigenen und den (zugekauften) DBV Tarifen die Richtlinien für die Beitragsrückerstattung ab 2010. Die Beihilfeergänzungstarife der DBV erhalten keine Beitragsrückerstattung mehr. Bei den Ausbildungstarifen ergeben sich keine Änderungen, die Kompakttarife Vision B ändern sich geringfügig. Bisher wurden dort 70% von 3 MB, jetzt 50% von 4 MB erstattet. Somit eine…