Bitte beachten Sie den neuen, weiterführenden Beitrag hier. Gestern, am 18. Februar 2009, hat das Bundeskabinett die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung beschlossen und damit deutlich ausgeweitet. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, werden die Versicherten um ca. 9,3 Millarden Euro entlastet. Laut Gesetzentwurf können ab 2010 alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein, der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung, entsprechendes Leistungsniveau absichern. Gesetzlich und privat Kranken- und Pflege-Pflichtversicherte, ihre Ehepartner sowie ihre mitversicherten Kinder sollen insoweit…