Änderungen in dem Vermittlerrecht – Honorarberatung erweitert
Guten Tag liebe Leser, gestern Abend wurde durch den Deutschen Bundestag das Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz (3. MEG) beschlossen. In diesem sind auch Änderungen die das Vermittlerrecht in der Versicherungsvermittlung betreffen, enthalten. Zukünftig ist dem Versicherungsmakler eine weitergehende Rechtsberatung möglich. Geändert wurde der §34d Absatz 1 Satz 4 GewO. Hier wurde ein Halbsatz hinzugefügt. Dieser lautet: “Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Dritte die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu…