Wenn Sie die Gesellschaft oder die GKV/PKV wechseln wollen, dann sollten Sie heute noch handeln
Es gibt in der Vertragswelt manchmal Fristen, die sind einem nicht so gewusst und werden schnell vergessen und darum hier eine kleine Erinnerung. Viele Versicherungen haben als Versicherungsjahr das Kalenderjahr und eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Das bedeutet in der Praxis, dass morgen am 30. September 2014 wie jedes Jahr ein wichtiges Datum ist. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung bei der bisherigen Gesellschaft oder auch der gesetzlichen Krankenkasse eingegangen sein, falls diese noch zum 1. Januar 2015…