Krankenakte in Kopie- kein “GoodWill” des Arztes, sondern Anspruch des Patienten, vollständige Herausgabe ist zwingend, so das AG München 243 C 18009/14
Die Krankenakte, eine der wichtigsten Aufzeichnungen des Arztes, belegt diese doch nicht nur was tatsächlich getan wurde, sondern auch die daraus resultierenden neuen Behandlungen, Medikamentenverordnungen und mehr. Die Krankenakte hat auch in Bezug auf die Private Krankenversicherung, jede andere Versicherung und auch die gesetzliche Krankenkasse eine elementare Bedeutung. Doch einen anderen Zweck erfüllt diese noch, sie belegt was der Arzt wirklich gemacht hat, belegt einzelne Behandlungsschritte und dokumentiert damit die Leistungen des Arztes. Somit kommt der Akte für die Prüfung einer…