Liebe Leser, immer wieder passiert es, dass Urteile von verschiedenen Gerichen zu Verwirrung und Empörung führen. So auch geschehen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Az. 1 BvL 5 Hier hatte das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, ob Leistungseinschränkungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung dahingehend möglich sind, dass Leistungen für eine künstliche Befruchtung nur dann erbracht werden, wenn die Partner verheiratet sind. Geregelt ist dieses im § 27a I, Nr. 3 des Sozialgesetzbuches V.. Das Gericht entschied aber, dass es durchaus rechmäßig ist, eine…