Gemischte Anstalten – oder warum der Versicherer nicht zahlen muss
Oft wird darüber geschrieben, viel spekuliert und doch ist vielen die Konsequenz nicht klar. Wir sprechen hier von der Versorgung von Privatversicherten in so genannten gemischten Anstalten. Diese Kliniken sind durch den Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung zunächst einmal ausgeschlossen. Somit besteht- unabhängig von einer eventuellen medizinischen Notwendigkeit- keine Leistungspflicht des Versicherers. Die Musterbedingungen schreiben dazu (5) Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im übrigen aber die Voraussetzungen von Abs.…