Vorerkrankungen nicht angegeben – was tun? (PKV/BU)
Ziemlich oft begegnet man in Foren oder auf sonstigen Plattformen Hilferufen bereits Versicherter Kunden, welche schreiben das Sie einige Erkrankungen nicht angegeben haben, es vergessen wurde oder der damalige Berater gesagt hätte es sei nicht so wichtig. Es besteht die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe Generell gilt, egal was Ihnen ein Berater sagt: Anzugeben sind alle Erkrankungen und Beschwerden nach denen der Versicherer fragt. Fragen sind zum einen die im Antrag, aber auch schriftliche Nachfragen, der Anforderung eines Befundes oder einer…