Angemessene Beträge bei Heilmitteln – was Sie wissen sollten
Immer wieder passiert es und auch noch ohne das der Versicherte davon wusste. Der Versicherte schaut in seine Versicherungsbedingungen und da finden wir folgende Fomulierung: Als Heilmittel gelten die zur Beseitigung und Linderung von Krankheiten oder Unfallfolgen dienenden Anwendungen und Behandlungen wie Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektrotherapie sowie Lichttherapie. Ergänzend dazu ist angeführt: Die Erstattung erfolgt zu 100%. manchmal noch erweitert um den Nachsatz … in angemessenen Sätzen. Als konkretes Beispiel aus der letzten Woche…