Mein Arbeitgeber meldet mich aber nicht als freiwilliges, sondern als versicherungspflichtiges Mitglied der GKV
Das neue Jahr könnte so gut anfangen. Da hat der Bundestag das GKV Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) gebilligt und dadurch vielen Arbeitnehmern den Ausstieg aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ermöglicht. Dadurch wird es für eine ganze Reihe von Arbeitnehmern, Berufseinsteigern und Studienabgängern deutlich einfacher in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Die 2007 eingeführte 3-Jahresfrist wurde wieder abgeschafft. Was bedeutet das genau? Arbeitnehmer müssen nun nicht mehr 3 Jahre über der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von 49.500 EUR pro Jahr verdienen, sondern nur noch ein…