Bedingungsänderungen und Klarstellungen bei der Universa Krankenversicherung zum 01. 08. 2011
Lange hat es gedauert und nun kommt auch die UniVersa Krankenversicherung mit Bedingungsverbesserungen zum 01. 08. 2011. Gültig werden die geänderten Bedingungen für das Neu- und Bestandsgeschäft. Insgesamt 18 Änderungen in den Bedingungen hat die UniVersa eingeführt, wobei es sich um Klarstellungen handelt. Das bedeutet zunächst, dass diese auch für den Bestand gelten und die bisherige Leistungspraxis widerspiegeln. Auf die Bereiche werde ich hier zunächst erklärend eingehen: Anschlußheilbehandlung Nun besteht nicht nur ein “Kulanzanspruch”, sondern das vertraglich garantierte Recht in…