Gesetzgeber plant “Notlagentarif” für die privat Krankenversicherten Kunden – Referentenentwurf vom 15. 02. 2013
Ein Problem in der Privaten Krankenversicherung besteht derzeit bei Nichtzahlung der Beiträge. Kann ein Versicherter in der Privaten Krankenversicherung derzeit seine Beiträge nicht mehr zahlen, so erfolgt zunächst eine Mahnung nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In dem Paragraphen 193 heisst es unter anderem: (6) Ist der Versicherungsnehmer in einer der Pflicht nach Absatz 3 genügenden Versicherung mit einem Betrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate im Rückstand, hat ihn der Versicherer zu mahnen. Ist der Rückstand zwei Wochen…