Neue Regelungen beim Verlassen der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ab 01. 08. 2013
Es ändert sich einmal wieder etwas, diesmal betrifft es den Austritt aus der gesetzlichen Krankenkasse, zum Beispiel bei dem Ende der Familienversicherung oder sonstigen Beendigungsgründen, die einen Übertritt von der gesetzlichen Kasse in die private Krankenversicherung (PKV) ermöglichen. Grundlage für die Änderung ist das “Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 18. 07. 2013” Wie war es bisher? Endete bisher eine Familienversicherung in der GKV, so musste der Versicherte nichts weiter tun. Die Versicherung wurde mit wegfallen…