Zum Jahresbeginn die Grenze zur freiwilligen Versicherung überschritten- und nun?
Die erste Lohnabrechnung im neuen Jahr oder erstmal nur ein Brief der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und es ändert sich für einige Arbeitnehmer so einiges. Wer ist genau betroffen? Es betrifft all die, welche im letzten Jahr 2013 erstmalig über der Versicherungspflichtgrenze versichert waren und daher in der GKV pflichtversichert. Lag das Bruttojahreseinkommen (Was zählt alles zum Einkommen für die Krankenkasse?) über einem Betrag von 52.200 EUR und überschreitet der Arbeitnehmer auch die Grenze von 2014 voraussichtlich, so besteht ab dem…