Info: Beihilfeänderungen in Sachsen-Anhalt ab dem 1. Januar 2014
Das Land Sachsen-Anhalt hat mit Wirkung zum 1.1.2014 eine so genannte Kostendämpfungspauschale beschlossen.Wie bereits in anderen Bundesländern eingeführt, will auch das Land Sachsen-Anhalt mit dieser Eigenbeteiligung die Personalkosten senken. Was ist die Kostendämpfungspauschale? Es handelt sich hierbei um eine Eigenbeteiligung bei den, von der Beihilfe zu erstattenden, Kosten. Die beihilfefähigen Aufwendungen welche nach den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes zu erstatten wären, werden damit um einen festen Betrag pro Kalenderjahr reduziert. Vergleichbar ist so etwas mit einer Selbstbeteiligung in der privaten…