Angemessenheit von Heilmitteln- oder warum die PKV weniger erstattet als der Physiotherapeut abrechnet
Ich hatte bereits im letzten Jahr über die Abrechnungsmodalitäten bei Heilmitteln, so auch die Abrechnung bei logopädischen Leistungen geschrieben. Generell gilt: Es gibt keine einheitliche, pauschale Lösung. Die Höhe der Erstattungen regelt der jeweilige Versicherer im Rahmen der Tarifbedingungen und ggf. weiterer Anlagen zu diesen. Dabei unterscheiden sich die Tarife und lassen sich in mehrere Gruppen einteilen: 1.) Der Tarif hat keine Regelung Dann greift hier “nur” die Vorgabe der medizinischen Notwenigkeit und einer angemessenen Abrechnung durch den Heilbehandler. Da…