Basistarif für den Wechsel von PKV zu PKV
Nach der Gesundheitsreform wurde den privaten Krankenversicherern ein Basistarif verordnet. Nun wollen Bundesgesundheits- und Bundesfinanzministerium möglichst schnell die Vorgaben für einen Wechsel zwischen PKV-Unternehmen festlegen. Kunden, die bisher privat krankenversichert sind, sollen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen zu anderen Gesellschaften wechseln können und zudem nur 60% der Rückstellungen mitnehmen. Weiterhin müss(t)en diese dann mindestens 2 Jahre in dem Basistarif der neuen Gesellschaft bleiben – also auf Kassenniveau. Schon jetzt ist bekannt, was ein solcher Tarif kostet. Für einen 35 Jahre alten…