Geschäftsplanmäßige Erklärung des Deutschen Ring VVaG für die Erstattung von Hilfsmitteln
Guten Morgen, lange erwartet und jetzt endlich da. Die geschäftsplanmäßige Erklärung, also eine verbindliche Erläuterung des Versicherers zu Erläuterung/ Klarstellung von Aussagen in seinen Versicherungsbedingungen. Hierdurch wird klargestellt, dass die bedingungsgemäße Aussage zu der Versorgung von Hilfsmittel nicht so gemeint ist wie man diese verstehen könnte. In den Bedingungen unter Punkt 3f beim Tarif Comfort+ ist folgendes geschrieben: Erstattungsfähig gemäß Ziffer 1.1 sind bei ambulanter Heilbehandlung, gezielten Vorsorgeuntersuchungen, Entbindung und Fehlgeburt die Kosten für (…) folgende Hilfsmittel (einschließlich Wartung und Reparatur),…