Kosten bei künstlicher Herbeiführung einer Schwangerschaft
Guten Morgen liebe Leser, aufgrund vieler Fragen und zum Teil recht diffuser Aussagen bezüglich der Kostenübernahme bei den Maßnahmen zur künstlichen Herbeiführung der Schwangerschaft, möchte ich heute auf dieses Thema etwas weitere eingehen. Zunächst sei auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.02.2009 hingewiesen. Dort geht das Gericht davon aus, dass die 50% Regelung in der gesetzlichen Krankenkasse hinnehmbar sei. Die organisch bedingte Empfängnisungfähigkeit ist keine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Definition und daher seien auch keine 100% der Kosten zu…