Wahltarife in der gesetzlichen Krankenkasse bei Statuswechsel doch kündbar
Bereits in einem vorherigen Artikel habe ich zu den Änderungen bei Kündigungsfristen für die Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geschrieben. Dabei ist jedoch noch die Frage ungeklärt, was passiert wenn sich der Status ändert? Genau dieser Umstand tritt für viele angestellte Arbeitnehmer zum 01. 01. ein. Der Arbeitgeber meldet diese dann freiwillig versichert, da ja nun wieder ein Jahr Überschreiten der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) ausreicht. Wahltarife sind daher mit einer Mindestbindungsfrist versehen. Das Sozialgesetzbuch V, genauer der Paragraph 53 regelt…