Rechnungen selbst bezahlt um die PKV Beitragsrückerstattung bekommen, dann kein Steuerabzug. Urteil 11 K 11327/16
Wer seine Rechnungen in der privaten Krankenversicherung nicht einreicht, weil diese nicht oder nur in sehr geringer Höhe angefallen sind und daher ein Einreichen dieser auf den ersten Blick nicht sinnvoll erscheint, der kann sich “ins eigene Fleisch schneiden”. Warum es nicht immer richtig sein muss, Rechnungen aufzuheben, das schauen wir uns heute einmal genauer an. Wann sollte ich Rechnungen einreichen? Grundsätzlich hängt das entscheidend von dem gewählten Vertrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) und dem Selbstbeteiligungsmodell ab. Dabei gibt…