Bundeskabinett legt durchschnittlichen Zusatzbeitrag der GKV für 2019 fest
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 23. Oktober 2018 den neuen, durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlcihen Krankenkasse für das Beitragsjahr 2019 festgelegt. Im Bundesanzeiger wurde dieses am 26. 10. 2018 bekanntgegeben. Wie ändert sich der Zusatzbeitrag? Ab dem 01. Januar 2019 sinkt somit der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,1 Prozentpunkte auf damit 0,9%. Wichtig ist der durchschnittliche Zusatzbeitrah für die Bezieher von Arbeitslosengeld II und für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur PKV ab 2019. Wie ich hier bereits erklärte, kehren wir ab 2019…