GKV: Krankentagegeld nur nach gezahlten Beiträgen (ohne Ansparabschreibungen)
Guten Morgen, hier möchte ich Ihnen wieder ein Urteil des Bundessozialgerichtes vorstellen. Es beschäftigt sich erneut mit der Frage welches Einkommen die Grundlage für die Festsetzung des Krankengeldes bei einem freiwillig versicherten Selbstständigen ist. In seiner Begründung stellt das Bundessozialgericht eindeutig klar, dass in diesem Fall nicht der Gewinn (mit hier enthaltener Ansparabschreibung) sondern ausschließlich das tatsächliche Einkommen (hier wurde auch nur der Mindestbeitrag aufgrund eines fiktiv zugrunde gelegten Einkommens gezahlt) anzurechnen ist. Das Krankengeld ist somit max. in der…