Kategorie GKV

In der Kategorie GKV in meinem Blog zur Versicherung beschäftige ich mich mit Themen der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei geht es nicht nur um die Leistungen, sondern insbesondere auch um die Abwicklung, die Mitgliedschaften und die gesetzlichen Voraussetzungen.

GKV: 10,7 % mehr Beitrag für freiwillig Versicherte – Sonderkündigungsrecht

Der GKV-Beitrag 2025 steigt zum Januar 2025 auf über 1.163 € Monatsbeitrag für einen freiwillig versicherten Arbeitnehmer. +10,72 % Anstieg Ein sehr spürbarer Anstieg und eine erneute Belastung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler. Alle Details zu genauen Zahlen, Zusammensetzung des Beitrages, dem Sonderkündigungsrecht und weitere Informationen finden Sie hier.

Rechengrößen der Sozialversicherung 2025

Die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung sind veröffentlicht und der Referentenentwurf liegt vor. Die JAEG 2025 steigt auf 73.800 €, die Beitragsbemessungsgrenze (KV) auf 66.150 €. Wie sich nun die weiteren Zahlen für Beitragsbemessungsgrenzen (KV und Rente), die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beiträge ändern, habe ich Ihnen hier berechnet. Sie finden ebenso die neuen Höchstbeiträge in der GKV und dazu passend den neuen Arbeitgeberzuschuss 2025 für privat versicherte Arbeitnehmer.

Arbeitgeberzuschuss PKV 2025 (vorläufig)

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes für die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 lässt sich die Steigerung des Arbeitgeberzuschusses berechnen. Für privat Versicherte steigt der Höchstzuschuss in der privaten Krankenversicherung auf 449,27 € an (+27,51 €). Warum es nicht der einzige Anstieg bleibt und es ab Januar 2025 noch mehr Zuschuss geben wird, das lesen Sie hier.

Rückwirkend versicherungspflichtig in der GKV – was wird nun mit der privaten Krankenversicherung?

Arbeitnehmer, welche nach einer Statusfeststellung Versicherungspflicht werden, sind mit hohen Nachforderungen konfrontiert. Auch Selbstständige mit nur einem Auftraggeber können hier, wie auch Gesellschafter/Geschäftsführer in teure und ausweglose Situationen kommen. Was genau Sie unternehmen können, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, habe ich hier an Beispielen beschrieben. Es handelt sich hier um ein Update eines Artikels aus 2021.

Versicherungspflichtig ab 1. Januar? Was Sie tun können, sollten und müssen

Liegt Ihr Bruttojahreseinkommen als Angestellte(r) zwischen 66.600 € und 69.300 € pro Jahr, so tritt ab dem 1. Januar Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ein. Sie müssen dadurch die Private Krankenversicherung zwangsweise verlassen. Wie Sie dieses prüfen und ggf. verhindern können, beschreibe ich in diesem Artikel ausführlich. Sie erhalten hier konkrete Handlungsempfehlungen zum Eintritt der Versicherungspflicht.

Versicherungsfrei ab Januar, PKV oder GKV?

Wer als Angestellter erstmalig die Grenze (66.600€) überschreitet, wird versicherungsfrei. Nun bleiben diverse Austrittsmöglichkeiten aus der gesetzlichen Krankenkasse, welche nach individueller Prüfung genutzt werden können. Für alle gemeinsam gilt: Übereilt und schnell handeln ist bei einem lebenslangen Produkt definitiv die falsche Wahl. Keine Frist und Beitragsersparnis ist es wert, hier unüberlegt und schnell zu handeln. Aus diesem Grund wählen Sie in Ruhe aus. Nehmen Sie sich Zeit und beschäftigen Sie sich entspannt mit dem Thema.
Cookie Consent mit Real Cookie Banner