Berufsunfähigkeit Urteil 12 U 79/16 OLG Karlsruhe
Schmerzen müssen beweisbar und objektivierter sein Vor wenigen Tagen gab es ein interessantes Berufsunfähigkeit Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe. Mit dem Aktenzeichen 12 U 79/16 hatte das OLG einen Leistungsfall zur Berufsunfähigkeit zu verhandeln, in welchem es um einen Schmerzzustand ging. Dieser sollte, so die Auffassung des Klägers, zu einer Berufsunfähigkeit geführt haben und somit auch den Versicherer zur Rentenzahlung verpflichten. Die Vorinstanz, das Landgericht Karlsruhe, hatte diesen Fall bereits unter dem Aktenzeichen 10 O 326/14 am 10.03.2016 entschieden und hier…