Urteil KG Berlin 6 U 130/15 – arbeitsunfähig sein und BU-Rente beziehen geht nicht gleichzeitig
und wer arbeitsunfähig ist (und damit Krankentagegeld beziehen will) kann nicht gleichzeitig berufsunfähig sein, so laut Urteil KG Berlin 6 U 130 Mit dieser Frage hatte sich vor einiger Zeit auch das Kammergericht Berlin mal wieder zu beschäftigen. Konkret geht es hierbei um die Frage, ob jemand der arbeitsunfähig sei und Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung bezieht, Leistungen aus einer BU Absicherung ebenfalls beziehen kann. Weiterhin ging es im konkreten Fall um einen Rückzahlungsanspruch der Krankentagegeldversicherung. Bereits in meinem Artikel: hatte…