Verschwiegen, Vergessen oder falsch zugeordnet? Das Urteil des OLG Frankfurt 3 U 286/07 zum Rücktritt einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein interessantes Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Urteil 3 U 286/07 gefällt. Dabei hatte sich das OLG mit der Frage zu beschäftigen, ob eine angegebene Neurodermitis gleichzeitig ein (daraus möglicherweise resultierendes) allergisches Asthma enthält oder ob dieses als separat anzuzeigende Krankheit zu werten ist. Eine Versicherungsnehmerin beantragte im Jahre 2003 eine Risikolebensversicherung mit integrierter Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Bei dieser gab Sie unter anderem an, sie leide seit Geburt an Neurodermitis, beantwortete aber die Frage nach Stoffwechselerkrankungen und…