Nachschau in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie in anderen Personenversicherungen auch, beurteilt der Versicherer bei Antragstellung den Gesundheitszustand. Dabei sollte alles angegeben werden, nach dem gefragt wurde, auch wenn es dem Antragsteller vielleicht nicht wichtig erscheint. Sonst besteht die Gefahr der Kündigung oder nachträglichen Änderung des Vertrages wegen Anzeigepflichtverletzung. Nun kann es somit passieren, dass der Versicherer bei Antragstellung einen Zuschlag, einen Ausschluss oder sonstige Einschränkungen in seinem Vertrag vereinbart. Diese könnten zum Beispiel so aussehen: Leistungsausschluss Folgende gesundheitliche Beeinträchtigung ist nicht mitversichert: Beschwerden und Erkrankungen…