Krankentagegeld wegen Mobbing – ist auch ein Leistungsfall sagt der Bundesgerichtshof, AZ IV ZRR 137/09
Die Frage ob und vorallem wann jemand krank ist, ist gerade in der Krankentagegeldversicherung wichtig. Diese sichert den Verdienstausfall des Versicherten im Falle der Arbeitsunfähigkeit ab. Daher ist diese nicht nur zwingend notwendig um die laufenden Kosten zu bezahlen, oftmals hängt davon auch die Bezahlbarkeit der Privaten Krankenversicherung ab und somit die weitere Inanspruchnahme der Leistungen. Ob Mobbing am Arbeitsplatz aber nun eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MBKT) ist, damit beschäftigte sich der Bundesgerichtshof. Doch was…