Organspende und die Entgeltfortzahlung bei Versicherten in der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Durch das neue Transplantationsgesetz soll die Bereitschaft von Spendern gefödert werden und somit auch die langen Wartefristen für die Erkrankten reduziert werden. Die Bundesregierung hat mit dem neuen Transplantationsgesetz die Voraussetzungen und auch die Absicherung der Lebensspender verbessert. Neben der Absicherung der Folgekosten für den Spender, wird auch die Entgeltfortzahlung, kurz das Krankengeld neu geregelt. So heißt es in dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes: § 3a Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen oder Geweben (1) Ist ein Arbeitnehmer…