Die Pflegezusatzversicherung ist eine ergänzende Absicherung zur Pflegepflichtversicherung. Unter den Menüpunkten “gesetzliche Leistungen” und “Pflegeversicherung – Fakten und Infos” stehen Ihnen bereits wichtige Basisinformationen zur Verfügung. Wichtig bei der Produktauswahl sind die Auswahlkriterien zur Pflegeergänzung.
Dennoch ist der “Dschungel” von Angeboten kaum zu überblicken. Neben Pflegerenten-, und Pflegekosten- gibt es auch noch die Pflegetagegeldversicherungen. Letztgenannte sind heute weit verbreitet, da diese ein festes Tagegeld auszahlen und diese frei verwendet werden kann.
Die Pflegekostenabsicherung kommt dagegen für nachgewiesene und angefallene Kosten (prozentual) auf und erstattet somit maximal das, was auch anfällt.
Wer hingehen selbst Dienstleistungen wie Hilfe beim Einkaufen, “Benzingeld für den Enkel der die Oma fährt” oder dergleichen erstattet haben möchte, der benötigt ein Tagegeld oder eine feste monatliche Pflegerente.
Auswahlkriterien zur Pflegeergänzung – welche Kriterien sind wichtig?
So pauschal ist es, wie so oft, nicht zu sagen. Auch eine Zusatzversicherung zur Pflegepflichtabsicherung muss zu Ihrem Bedarf passen. Dennoch gibt es Kriterien bei der Auswahl, welche (fast) immer gelten und wichtig sind. Zumindest sollten Sie vor jeder Beratung und jedem Abschluss über diese Fragen und Punkte nachdenken.
- Zahlung unabhängig von der Art der Pflege und vom Pflegegrad
Ist eine Zahlung bei häuslicher Pflege und auch bei stationärer Versorgung in einem Pflegeheim möglich? Sie sollten auf eine Leistung in beiden Varianten achten, damit die Entscheidung auch später Ihre bleibt.
- Zahlung für “Profi-” und “Laienpflege”
Wer ambulant versorgt wird und weiterhin zu Hause bleibt, der sollte die Wahl haben von wem. Achten Sie daher bei der Auswahl darauf, dass auch Laien (Familie, Nachbarn, Freunde) eine solche Pflege übernehmen dürfen und Kosten hier erstattet werden können. ) Bei Tagegeldern steht Ihnen die Verwendung meist frei)
- Orientierung an den Kriterien der Pflegepflichtversicherung zur Einstufung im Leistungsfall
Im Leistungsfall muss nachgewiesen werden, dass Sie tatsächlich auch Pflegebedürftig sind. Diese Einstufung erfolgt in der Pflegepflicht nach festen Kriterien, zum Beispiel durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder entsprechende Gutachter. Für die Zusatzversicherung ist es am einfachsten, wenn sich diese an der Einstufung der Pflegepflichtversicherung orientiert und diese ggf. als bindend anerkennt. Natürlich spricht nichts gegen eigene Einstufungen (wenn diese besser sind)
- keine oder kurze Wartezeiten
Die Wartezeiten sollten klar definiert, nicht vorhanden oder kurz sein. Gerade bei Unfällen kann niemand sagen wann ein solcher passiert. Es wäre fatal, wenn dann aufgrund von Wartezeiten nicht geleistet wird. Bei Produkten wie dem Pflege-Bahr als geförderter Versicherung und mit Aufnahmegarantie ohne Gesundheitsfragen, sind Wartezeiten jedoch vorhanden und umumgänglich.
- Beitragsbefreiung bei Leistungsbezug
Niemand weiß, wie es finanziell später aussieht. Bietet der Vertrag keine Befreiung von der Beitragszahlung im Pflegefall, dann muss die Absicherung höher gewählt werden. Aus dem ausgezahlten Pflegetagegeld oder der Rente müssen schließlich auch noch die (dann gültigen) Beiträge bezahlt werden.
- Veränderungen im Vertrag möglich, Aussetzen von Beiträgen
Flexibilität ist auch vor dem Leistungsfall wichtig. Arbeitslosigkeit, finanzielle Probleme oder vorübergehend weniger Einkommen, all das können Gründe für ein Aussetzen der Beitragszahlung sein. Solche flexiblen Optionen sichern die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung und sind daher bei langlaufenden Verträgen unerlässlich.
- Leistung auch rückwirkend, wenn später festgestellt
In einem Pflegefall oder nachlassender Gesundheit haben Sie oft andere Sachen um die Ohren. Wird zu spät gemeldet, sollte der Vertrag auch rückwirkend zahlen, wenn nachgewiesen werden kann, seit wann Pflegebedürftigkeit besteht.
- Anpassungen und Erhöhungen müssen möglich sein,, Nachversicherungsgarantie
Auch wenn sich persönliche Eckdaten ändern, Kinder geboren werden, beruflich und private Veränderungen anstehen, dann muss eine Anpassung ohne Gesundheitsprüfung möglich sein.
- Leistungen bei Kurzzeitpflege
Auch wer zu Hause Angehörige pflegt, braucht einmal eine Pause. In solchen Fällen bietet sich die Kurzzeitpflege an. Hier ist es wichtig, dass der Versicherer hier Leistungen wie in einer stationären Pflege vorsieht. Damit werden die (höheren) Kosten kompensiert.
- Weltweite Leistungen
Wer weiß was kommt. Niemand weiß, wo er im Alter leben will oder muss. Wo Kinder hingezogen sind oder wo Pflege bezahlbar und lebenswert ist. Daher sollten Sie auf einen Versicherungsschutz achten, welcher weltweit gilt.
Auswahlkriterien zur Pflegeergänzung – der Weg zum passenden Produkt
Entgegen der landläufigen Meinung ist die Pflegezusatzversicherung kein Produkt, was beim dem gleichen Versicherer wie die eigene PKV versichert sein muss. Zudem ist diese auch für jeden gesetzlich versicherten interessant und gleich wichtig.
Um bei der Auswahl keine Fehler zu machen und auch Fragen nach Altersrückstellungen, Risikotarifen (mit über die Zeit steigenden Beiträgen) und Gesundheitsfragen zu klären, lassen Sie sich bitte beraten.
Onlinerechner sind hilfreich um einen ersten Überblick zu bekommen, ersetzten aber keine Beratung.