Rezepte, nicht die die beschreiben wie Sie ihre Lieblingssuppe zubereiten, sondern die die der Arzt Ihnen ausstellt. Die Rezeptfarbe, rosa, blau, grün oder gelb ist Ihnen sicher auch schon einmal aufgefallen. Doch was bedeuten die Rezeptfarben und in welcher Frist muss dieses eingelöst werden?
Wer schon einmal bei seinem Arzt gesessen hat, einen Blick über dessen Schreibtisch wirft, der sieht unterschiedlich bunte “Zettel”. Warum verwendet der Arzt verschiedene Farben, will er doch mit allen nur ein Medikament für seinen Patienten verordnen.
Rosa Rezept für Kassenpatienten
Fangen wir mit dem am häufigsten verwendeten Rezept an. Das rosarote Rezept kennt jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und ein Medikament verordnet bekommt. Hiermit erkennt der Apotheker sofort, dass es sich um ein Medikament handelt, welches die gesetzliche Krankenkasse (gegebenenfalls mit Zuzahlung) erstattet.
Auf diesem Rezept sind also Medikamente verzeichnet, welche apothekenpflichtig und verschreibungspflichtig sind. Ausnahmen sind jedoch bei Medikamenten und Hilfsmittel möglich, die unter die “bedingt verordnungsfähig” Kategorie fallen, wie auch bei bestimmten Medizinprodukten.
Für dieses Rezept gibt es zwei unterschiedliche Fristen. Zunächst einmal kann der Patient das Rezept binnen drei Monaten bei der Apotheke einlösen und hat auch so lange ein Anrecht, das verordnete Medikament zu bekommen.
Aber Achtung: die gesetzliche Krankenkasse muss das Medikament nur dann erstatten, wenn es binnen einen Monats nach Ausstellung auch eingelöst wird. (ob der Monat genau 28, 30 oder 31 Tage hat, wird von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt und ist gegebenenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) Nur bei einer Einreichung binnen 28 Tagen ist der Apotheker sicher, auch sein Geld zu bekommen, daher kann er danach die Einreichung (wenn durch GKV erstattet werden soll) verweigern.
Rezeptfarbe rosa, blau, grün oder gelb – blaues Rezept für Privatpatienten
Das nächste Rezept ist ein blaues. Dieses Rezept wird bei Privatpatienten verwendet, wobei es keine zwingender Formvorschrift gibt. Der Arzt kann Ihnen ebenso gut auf einem weißen Blatt Papier, einem grünen Rezept (siehe unten), einem Bierdeckel oder der Rückseite eines Kassenzettels ein Medikament verordnen.
Ein solches Privatrezept hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Durch dieses andersfarbige Rezept sieht der Apotheker sofort, es handelt sich um einen Privatpatienten und dieser zahlt sein Medikament vollständig in der Apotheke und bekommt es (soweit versichert) von der PKV erstattet.
Je nach versichertem Tarif kann eine Erstattung hier natürlich auch eingeschränkt sein, und eine Verordnung bedeutet nicht zwingend, dass die private Krankenversicherung das Medikament auch bezahlt.
Grünes Rezept – das “Selbstzahler” Rezept
Das grüne Rezept: Genau betrachtet handelt es sich um gar kein Rezept im eigentlichen Sinne, denn der Arzt empfiehlt hier seinem Patienten ein bestimmtes Medikament. Auch für sogenannte Lifestyleprodukte kann der Arzt dieses nutzen.
Es handelt sich dabei um nicht verschreibungspflichtige aber dennoch apothekenpflichtige Medikamente. Alle Verordnungen auf einem grünen Rezept müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Ein Beispiel für Medikamente sind bestimmte Präparate bei leichten Erkältungen, die nicht verordnungsfähig sind. Hier signalisiert die Rezeptfarbe dem Apotheker gleich, eine Kassenabrechnung ist nicht möglich, der Patient zahlt es selbst.
Eine besondere Gültigkeit gibt es für dieses Rezept nicht.
Rezeptfarbe rosa, blau, grün oder gelb – gelbes BTM Rezept
Das besondere, gelbe BTM Rezept. Es gibt noch ein weiteres Rezept, welches Sie hoffentlich nicht so schnell brauchen. Es handelt sich hierbei um das so genannte Betäubungsmittelrezept. Mit diesem Rezept verordnet der Arzt Medikamente, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Hierbei handelt es sich um stärkere Schmerzmittel oder weitere Betäubungsmittel.
Diese Rezepte bestellt der Arzt nicht einfach bei seinem Praxisdienstleister, sondern muss isch hierzu bei der Bundesopiumstelle (Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte) aufwändig registrieren und legitimieren. Danach werden wenige dieser gelben Rezepte abgegeben und müssen dann auch wieder dort in Kopie eingereicht werden, nachdem diese ausgestellt wurden. Erst dann gibt es neue Vordrucke.
Dieses Rezept ist nur sieben Tage gültig. Es muss also innerhalb dieser sieben Tage bei der Apotheke eingelöst sein, der Ausstellungstag zählt hier als ein Tag mit. Ein Rezept, welches am 01.01. ausgestellt wird, ist somit am 8.1. abgelaufen. Hat der Apotheker das Medikament nicht vorrätig, so könne es bestellen. Wichtig ist aber das rechtzeitige Einreichen, da das Rezept danach seine Gültigkeit verliert.
Es besteht aus einem Original und zwei Durchschlägen, wovon eines bei dem Arzt verbleibt, die anderen beiden gehen zunächst zur Apotheke. Dieses besondere Rezept ist mit fälschungssicheren Merkmalen ausgestattet und an weitere strenge Auflagen gebunden. Mehr Informationen zu der rechtlichen Grundlage und den genauen Vorgaben finden Sie unter anderem auf Wikipedia. Diese Rezepte müssen vom Arzt gesondert aufbewahrt werden, immer unter Verschluss gehalten und die Verordnungen werden genau überprüft. Hier wird stichprobenartig auch die Dosierung und verordnete Menge gegengeprüft.
Rezeptfarbe rosa, blau, grün oder gelb – Was müssen Sie nach beachten?
Wenn Sie sich nicht alle unterschiedlichen Fristen und Abläufe vermerken wollen, dann sollten Sie Ihre Rezepte immer sofort nach Verordnung einlösen. Meist empfiehlt auch der Arzt eine sofortige Einnahme und es macht wenig Sinn die Rezepte zuhause zu lagern.
Ob sie das Rezept (falls Sie privat versichert sind) direkt einreichen, oder zusammen mit den Arztrechnungen aufheben um eine eventuelle Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden, das hängt von Ihrem Tarif und den persönlichen Vorgaben ab. Als Privatpatient sollten Sie zudem darauf achten, dass auf dem Rezept eine Diagnose angegeben ist, oder Sie dieses zusammen mit der entsprechenden Arztrechnung einreichen. Nur so kann der Versicherer erkennen, welche Erkrankung zu dem verordneten Medikament gehört.
Danke auch an Hr. Powalowski für die fachlichen Ergänzungen als Apotheker.
Weitere Informationen zur Medikamentenerstattung: