Das der großer “Run” auf die möglichen GKV Kunden, die nun in die private Krankenversicherung wechseln können, beginnt oder bereits im Gang ist, wissen wir nicht erst sei dem der Bundestag den Entfall der 3-Jahresregel durch das GKV Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) beschlossen hat. Versicherer loben Sonderaktionen aus, bieten Garantien und verändert ihre Tarife und Bedingungen.
Auch die Axa Krankenversicherung verbessert die Leistungen im Tarif Elementar (EL) durch einen Zusatzbaustein. (Ein) Manko dieses Tarifs ist die fehlende Leistung bei Psychotherapie. In den Tarifbedingungen des Tarifes EL-N heißt es dazu:
A. Leistungen des Versicherers
(2) Erstattung bei ambulanter Heilbehandlung
Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für ambulante Psychotherapie, Behandlungen und Verordnungen durch Heilpraktiker, Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung, Sterilisation, Schwangerschaftsunterbrechungen aus nicht medizinischen Gründen sowie ambulante Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen (siehe auch unter B. Leistungsausschlüsse).
Klar, die anderen Ausschlüsse kann man immer noch nicht ändern, aber dafür bietet die Axa und der Markt genügend Alternativen an anderen Tarifen an. Aber der Punkt “ambulante Psychotherapie” ist nun zumindest einschließbar, gegen eigenen Beitrag und mit Leistungslimitierung. Aber eines nach dem anderen:
Was also tut die Axa:
Ab sofort bietet der Versicherer seinen (Neu-)kunden einen ergänzenden Tarifbaustein unter dem Namen EPT-N an. Aufgrund der Aufnahmebedingungen ist jedoch davon auszugehen, das dieser Tarif nur bei gleichzeitigem Neuabschluss und nicht nachträglich möglich ist. In den Tarifbedingungen heißt es:
Aufnahmefähig sind Personen, die gleichzeitig mit Tarif EPT-N den Tarif EL-N oder EL Bonus-N bei uns abschließen.
weiter heißt es aber dann:
Versicherungsfähig sind Personen, für die beim Versicherer eine Krankheitskostenvollversicherung ohne Leistungen für ambulante Psychotherapie besteht.
Hiermit beantwortet sich auch die Frage, ob es auch als Ergänzung zu anderen PKV Tarifen bei anderen Gesellschaften abschließbar ist. Nein. Denn nur wenn “beim Versicherer” ein entsprechender Tarif der PKV besteht, ist der Baustein wählbar.
Und was zahlt der Tarif dann?
Auch hierzu finden sich in den Tarifbedingungen entsprechende Regelungen. Dabei werden prozentual und mit Sitzungszahlbegrenzung die Kosten erstattet. Den folgenden Wortlaut finden wir in den Bedingungen wieder:
Für medizinisch notwendige ambulante psychotherapeutische Behandlung werden erstattungsfähige Aufwendungen zu 75% erstattet. Die Leistungen sind auf 30 Sitzungen je Versicherungsjahr begrenzt.
Geleistet wird für psychotherapeutische Behandlungen durch niedergelassene ärztliche Psychotherapeuten, sowie den im Arztregister eingetragenen, in eigener Praxis tätigen psychologischen Psychotherapeu- ten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Und was kostet der Tarif EPT-N nun?
Hier ein paar Beispiele:
Eintrittsalter 20 – Männer 3,63 EUR monatlich und Frauen 8,03 EUR
Eintrittsalter 30 – Männer 4,73 EUR und Frauen 11,66 EUR
Eintrittsalter 40 – Männer 5,06 EUR und Frauen 12,98 EUR
Eintrittsalter 50 – Männer 5,17 EUR und Frauen 13,42 EUR
Die Beiträge sind jeweils inkl. des obligatorischen, 10%igen gesetzlichen Beitragszuschlages angegeben. Bis zu dem Arbeitgeberhöchstzuschuss sind diese Beiträge auch zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen, da es sich um einen Baustein in der Krankenkostenvollversicherung handelt.
Ob ein solcher Tarifbaustein für Sie Sinn macht oder ob Sie sich aufgrund der Auswahlkriterien generell für einen anderen Tarif entscheiden, müssen Sie nach sorgfältiger Beratung frü sich entscheiden. Auf jeden Fall ist es löblich solch eine Option anzubieten.